Elternbrief vom 27.10.2021

Liebe Eltern der Grundschule Flottkamp,

 

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, entfällt ab Montag, den 01. November die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht am Sitzplatz. Aktuell wird dazu eine entsprechende Verordnung erarbeitet, die die staatlichen Schulen in Kürze erhalten werden. Die Testpflicht (zweimal wöchentlich) bleibt für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bestehen.

Sollte es in einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, gelten für diese Lerngruppe für fünf Tage eine Pflicht zum täglichen Selbsttest sowie die Maskenpflicht auch wieder im Unterricht. Da die Maskenpflicht nur am Sitzplatz während des Unterrichts entfällt und wir auf weitere Verordnungen warten, bitte ich Sie, Ihrem Kind weiterhin einen Mundschutz für die Schule einzupacken. Dieser wird voraussichtlich für die Flure und Toilettengänge außerhalb des Klassenraums benötigt. Sollten Sie auf das Tragen des Mundschutzes während des Unterrichts bei Ihrem Kind bestehen, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft, damit es nicht unnötig zu Missverständnissen kommt. Bis zur Bekanntgabe der Verordnung stelle ich dem Kollegium der GS Flottkamp frei, auf den Mundschutz während des Unterrichts zu verzichten.

Im Anhang dieser Mail sowie auf unserer Homepage finden Sie den aktuellen Schnupfenplan, den ich Ihnen im Folgenden erläutern möchte.

Hat Ihr Kind einfache Symptome, wie z.B. Schnupfen ohne Krankheitswert, kann es ohne ärztliches Attest in die Schule kommen. Hat Ihr Kind chronische Erkrankungen, ist ein ärztliches Attest empfehlenswert, damit Ihr Kind nicht unbegründet zu Hause bleiben muss. Bei erhöhter Temperatur, Husten, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Kopfschmerzen oder Magen-Darmbeschwerden, gibt es drei Möglichkeiten:

 

- Ihr Kind muss mindestens 48 Stunden symptomfrei (also gesund) sein, bis es wieder in die Schule darf.

- Der Arzt/die Ärztin entscheidet, ob ein PCR-Test durchgeführt wird. Sollte dies der Fall sein, bleibt Ihr Kind bis zum negativen Testergebnis zu Hause.

- Ohne PCR-Test wird ein ärztliches Attest benötigt, welches bescheinigt, dass ein Schulbesuch befürwortet wird und dem Schulbesuch nichts im Wege steht.

 

Bei einem positiven Schnelltest oder PCR-Test befolgen Sie bitte die Anweisungen des zuständigen Gesundheitsamtes.

 

Wir freuen uns für die Kinder, dass sie wieder ein Stück Normalität mehr erfahren und durch den Wegfall des Mundschutzes während des Unterrichts entlastet werden. Umso wichtiger ist es jetzt dafür zu sorgen, Ansteckungen vorzubeugen und umsichtig und verantwortungsvoll mit Krankheitssymptomen umzugehen. Bitte denken Sie daran, dass Grundschulkinder noch nicht geimpft sind, aber durchaus Vorerkrankungen haben können und bei einer Infektion schutzlos ausgeliefert sind. Es ist unser aller Aufgabe, die Kinder weitestgehend zu schützen und deshalb bitte ich Sie bei aller Freude über etwas mehr Normalität, achtsam mit Krankheitssymptomen umzugehen.

Sollten sich durch die Verordnung weitere Änderungen ergeben, werde ich Sie zeitnah informieren.

Bis dahin wünsche ich Ihnen eine angenehme Restwoche und verbleibe mit herzlichen Grüßen

 

Johanna Gilleßen

-Schulleitung-