Elternbrief vom 13.12.2021

Liebe Eltern der Grundschule Flottkamp,

 

zum 13. Dezember 2021 wird die Schulen-Coronaverordnung neu erlassen. An den bisherigen Regelungen wird hierbei fast vollständig festgehalten. Neu eingefügt wird eine Regelung zur Teilnahme an schulischen Sonderveranstaltungen wie insbesondere an Schulfesten, Schulbasaren, Schulkonzerten und Schulaufführungen, soweit diese nicht ausschließlich im Außenbereich der Schule stattfinden. Hier gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht Schülerin oder Schüler bzw. Personal an der betreffenden Schule sind, also auch für Eltern, das sog. „2G-Modell“. Es dürfen mithin teilnehmen:

 

- Personen, die geimpft oder genesen sind,

- Kinder bis zur Einschulung (ohne Testnachweis),

- Minderjährige, die getestet sind oder die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,

- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) getestet sind. Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Welche Testnachweise akzeptiert werden können, können Sie im Hygieneleitfaden unter https://www.schleswigholstein. de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_masken pflicht_schule.html nachlesen.

 

Für die Schülerinnen und Schüler sowie das Personal der eigenen Schule finden die für den Unterrichtsbetrieb geltenden Zugangsregelungen ganz normal Anwendung. Findet die Veranstaltung ausschließlich im Außenbereich der Schule statt, gelten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Regelungen für den Zugang zur Schule, also das „3GModell“.

Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren steht neben den Impfmöglichkeiten bei Kinderärztinnen und Kinderärzten ebenfalls ein ergänzendes Impfangebot in den Impfstellen zur Verfügung.

Das Gesundheitsministerium hat darüber informiert, dass unter folgender Internetadresse (www.impfen-sh.de) auch Termine für offene Impfangebote für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren veröffentlicht werden, die es vom 14. bis zum 18. Dezember an jeweils zwei Standorten Land geben werde.

 

Außerdem könnten Eltern vom 16. Dezember an Terminbuchungen für Kinderimpfungen vornehmen. Gesonderte Kinderimpftage seien am 19. Dezember und am 9. Januar (jeweils Sonntage) in fast allen Impfstellen im Land von 10.00 bis 16.00 Uhr vorgesehen. Für die Impfungen von Kindern in den Impfstellen gebe es ab dem 23. Dezember besondere Zeitfenster an allen Dienstagen und Donnerstagen zwischen 17.30 und 19.30 Uhr.

 

Da Mittwoch, der 22.Dezember der letzte Schultag vor den Ferien ist, wird unser regulärer Testtag vorgeschoben und die Kinder werden an diesem Tag in der Schule getestet. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind am Mittwoch eine Testbescheinigung mitzugeben, falls es nicht in der Schule getestet werden soll.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

J. Gilleßen

-Schulleitung-