Elternbrief vom 07.01.2022

 

Liebe Eltern der Grundschule Flottkamp,

zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes und

gesundes neues Jahr! Die Ferien neigen sich dem Ende zu und ich möchte Sie hiermit über die neue Corona-Schulinformation informieren.

 

1. Testkonzept

Am 5. Januar 2022 ist eine erneuerte Schulen-Coronaverordnung in Kraft getreten. Gem. § 7 Abs. 3 Schulen-CoronaVO ist ab sofort zunächst für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 die Testpflicht in Schulen auf drei Tests pro Woche erweitert. Die Tests berechtigen während dieser Zeit also nur noch für zwei Tage zum Schulbesuch, ein am Montag durchgeführter Test dementsprechend für Montag und Dienstag. Die Tageszeit der Testdurchführung bleibt hierbei unerheblich.

Mit der nächsten Schulen-Coronaverordnung (voraussichtlich spätestens mit Wirkung zum 17. Januar) wird die Testpflicht auch auf die Geimpften und Genesenen ausgeweitet. Ausdrücklich wird aber darum gebeten, schon in der kommenden Woche alle Geimpften und Genesenen, freiwillig an den Testungen teilzunehmen.

Bitte testen Sie sich und Ihr Kind schon am Sonntag mit einem Selbsttest, nach Möglichkeit in einer Teststation.

Die Testtage an unserer Schule sind montags, mittwochs und freitags in der ersten Stunde.

 

2. Mund-Nasen-Bedeckung

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in der jetzigen Form bestehen. Das Schulgelände wird bitte von allen Personenmit Mundschutz betreten, bis sich alle auf ihrem jeweiligen Aufstellplatz befinden. Ab 8:15Uhr darf der Mundschutz auf dem Aufstellplatz abgenommen werden und muss erst beim Betreten des Schulgebäudes wieder aufgesetzt werden. In den Pausen sind die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangskohorten aufgeteilt und können den Mundschutz abnehmen.

 

3. Kohortenübergreifende außerunterrichtliche Angebote an allen Schulen

Die AWO-Hausaufgabenbetreuung muss leider bis zum 23. Januar ausgesetzt werden.

 

 

4. Musik und Sport

Auch über vorübergehend erhöhte Schutzmaßnahmen für den Unterricht im Fach Sport und im Fach Musik soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Ansteckungsrisiken zu reduzieren. Daher gilt zunächst befristet für die ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn bis einschließlich 21. Januar 2022 Folgendes:

Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Moderate Bewegungsangebote unter Beachtung erhöhter Hygieneanforderungen, insbesondere Abstand, sind weiterhin wichtig, d.h. der Sportunterricht fällt grundsätzlich nicht aus. Soweit es die Witterung zulässt, sollen diese Angebote im Freien realisiert werden.

Bitte geben Sie Ihrem Kind wetterfeste Sportkleidung mit.

Der Schwimmunterricht fällt bis voraussichtlich 21. Januar aus.

Die Durchführung von schulinternen oder schulübergreifenden Wettkämpfen ist nicht gestattet. Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind vorübergehend nicht zulässig, weder im Unterricht noch in Kleingruppen oder Einzelsituationen.

 

5. Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen

Eine Teilnahme am Präsenzbetrieb und am Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler wichtig. Weiterhin kommt aber eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in Betracht, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf im Falle einer Erkrankung an COVID-19 haben oder bei denen dies bei mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist. Es gilt weiterhin der Erlass zum Umgang mit vulnerablen Schülerinnen und Schülern.

Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler danach beurlaubt, so werden die entsprechenden Fehltage im Zeugnis nicht ausgewiesen, es sei denn die Schülerin bzw. der Schüler oder die Eltern bitten darum. Das gleiche gilt, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes nicht am Präsenzunterricht der Schule teilnehmen können.

 

6. Regelung zum Übergang zum Distanzlernen

Für den Fall, dass es aufgrund einzelner Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der schulorganisatorischen Abläufe kommt, gilt ab sofort der als Anlage 01 und Anlage 02 angefügte „Erlass zum Vorgehen bei Störungen der schulorganisatorischen Abläufe durch Anordnungen der Gesundheitsämter zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2)“. Danach können die Schulen einen Übergang zu Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge

oder die Schule insgesamt regeln. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 ist eine Notbetreuung vorzusehen. Das kommt in Betracht, wenn mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in der entsprechenden Gruppe von einer Quarantäneanordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind.

 

 

7. Handlungsfeld „Lernen in der digitalen Welt“

ODIX/MUNDO Austauschplattform für Bildungsmedien

Als Bundesland übergreifender Dienst steht Lehrkräften genauso wie Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten die offene Bildungsmediathek „SODIX/MUNDO“ zur Verfügung. Das aus Mitteln des DigitalPakts finanzierte Vorhaben bietet Ihnen in der ersten Ausbaustufe einen Grundbestand an kostenfrei

und öffentlich zugänglichen Medien (Videos, Audios, Interaktionen, Bilder, Arbeitsblätter). Im weiteren Ausbau erhalten Lehrkräfte bundesweit die Möglichkeit, Medien zu entwickeln und für die Nutzung durch andere über standardisierte technische Schnittstellen bereitzustellen.

Der kostenfreie Zugang zur Plattform ist unter https://mundo.schule/ möglich.

 

Mir ist bewusst, dass die Fülle an Informationen zunächst erschlagend ist, dennoch möchte ich Ihnen so viel wie möglich mitteilen, um anfallende Fragen im Vorwege zu beantworten. Bitte unterstützen Sie uns darin, einen reibungslosen und effektiven Schulstart zu ermöglichen und nehmen Sie Rücksicht, indem Sie Ihr Kind nicht mit Symptomen, die dem Schnupfenplan entsprechen, in die Schule schicken. Seien Sie bitte unbedingt für uns erreichbar, falls es Ihrem Kind im Laufe des Vormittags schlecht geht.

 

Ich danke Ihnen und freue mich nun auf einen guten Start im neuen Jahr.

Neues Jahr, neues Glück!

In diesem Sinne…

 

Mit besten Grüßen

 

J. Gilleßen

-Schulleitung-