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Wenn mein Kind krank ist...

1. Sollte Ihr Kind vor Beginn des Unterrichts erkranken, bitten wir um eine telefonische Mitteilung an das Sekretariat (Tel.: 04191-1772) in der Zeit von 07:30 bis 8.30 Uhr. In Zeiten erhöhten Krankheitsaufkommens (Grippewelle) kann es sein, dass der Anrufbeantworter eingeschaltet ist. Bitte besprechen Sie diesen. Unsere Schulsekretärin hört diesen dann ab.

 

Ersatzweise können Sie aber auch eine E-mail an unsere Schulmailadresse schicken bzw. die Krankenmeldung online über unsere Webpage versenden. Falls Ihr Kind in den Hort geht, melden Sie es dort bitte separat ab.

 

Fehlt ein Schüler zu Beginn der 2. Unterrichtsstunde unentschuldigt, benachrichtigt die Schule die Eltern über die vorliegenden Notfallnummern bzw. unter Umständen als Sicherheitsmaßnahme auch die Polizei.

 

Im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls während des Schulbetriebes informiert die Schule die Eltern, damit das betroffene Kind in die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern übergeben werden kann. Es ist unbedingt notwendig, die aktuelle Erreichbarkeit der Eltern oder mindestens einer anderen Person mittels einer Vollmacht der Schule mitzuteilen. Sollten die Eltern nicht erreichbar sein und keine Vollmacht für eine andere Betreuungsperson vorliegen, muss das Kind in die Obhut des Jugendamtes übergeben werden.

 

2. Nachdem Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung für die Fehlzeiten mit.

 

3. Bei längerfristigen Erkrankungen (mehr als eine Woche) kontaktieren Sie bitte den/die Klassenlehrer(in). Ab dem 3. Krankheitstag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern. Auf Anfrage kann ein Attest abgefordert werden.

 

4. Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse sind durch die Erziehungsberechtigten der Schule sofort mitzuteilen. Die Teilnahme am Unterricht ist erst dann wieder möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Im Falle von Kopfläusen, benötigen wir eine schriftliche Information, dass die Behandlung durchgeführt wurde. Weitere Informationen finden Sie auch unter:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifsg/gesamt.pdf

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